Wollen Sie Vorkehrungen treffen für den Fall, dass Sie an Demenz leiden? Haben Sie fragen zur KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) oder wollen Sie Ihren eigenen Beistand bestimmen? 

Wir helfen Ihnen weiter.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).

Die Entschädigung für die Beistandstätigkeit legt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nach dem Schwierigkeitsgrad des Vorsorgemandates fest (Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht).

Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.