Sind Sie an einer Erbschaft beteiligt? Brauchen Sie Unterstützung oder haben Sie mit anderen Erben Meinungsverschiedenheiten?

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).

Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.