Wollen Sie die Nachfolge in Ihrer Firma regeln? Suchen Sie eine Lösung für den Weiterbestand Ihres Unternehmens? Oder wollen Sie Ihr Unternehmen neu strukturieren?

Wir beraten Sie.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).

Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.