Gerne erledigen wir für Sie auch die restlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vorsorge oder der Nachfolge.

Rufen Sie uns einfach an.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).

Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.